Pixelio-Fotos: Wer hat die Rechte an den Bildern?

In der täglichen Beratungspraxis kommt es immer wieder vor, dass wir von Fotografen gefragt werden, wie es sich eigentlich mit den Rechten am Foto verhält, wenn man diese auf Stockplattformen einstellt.

Exemplarisch am Beispiel der kostenfreien Stockplattform Pixelio möchten wir einmal beleuchten, wie hier die Rechtelage bei den angebotenen Fotos ist.

Die Rechteeinräumung im Verhältnis zwischen der Plattform Pixelio und dem hochladenden Fotografen ist in Punkt 5 der Pixelio-Nutzungsbedingungen vom 28.09.2007 geregelt und lautet wie folgt:

5. Rechteinräumung des Urheber

Der Urheber gewährt dem Nutzer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich und örtlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung der von ihm hochgeladenen Bilder für die zulässigen Nutzungen in Übereinstimmung mit den jeweiligen Lizenzen (nachstehend A oder B).

Die Art der Lizenz (nachstehend A oder B) wird vom Urheber beim Hochladen bestimmt und bei jedem Bild in der Beschreibung gesondert angegeben.

Sämtliche weiteren Rechte an den Bildern, einschließlich sämtlicher Urheberrechte und sonstigen gewerblicher Schutzrechte, die sich auf die Bilder beziehen, verbleiben beim Urheber des Bildes.

Eine Erlaubnis für Nutzungen, welche über die in den nachfolgenden Lizenzverträgen gewährte Nutzungserlaubnis hinausgeht, ist im Einzelfall direkt beim Urheber anzufragen.

A. Lizenz zur rein redaktionellen Nutzung (http://www.pixelio.de/static/lizenzvertrag_redaktionell)

B. Lizenz zur redaktionellen und kommerziellen Nutzung (http://www.pixelio.de/static/lizenzvertrag_redaktionell_und_kommerziell)

Der Nutzer ist für die wirksame Übertragung der Nutzungsrechte alleine verantwortlich.

Der Nutzer ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet.

Der Urheber räumt darüber hinaus der pixelio media GmbH eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich und örtlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung der von ihm hochgeladenen Bilder für den Betrieb der Plattform PIXELIO ein. Insbesondere räumt der Urheber das Recht ein, die Bilder zu vervielfältigen und auf PIXELIO öffentlich zugänglich zu machen

Daraus ergibt sich zunächst, dass man dem herunterladenden Nutzer das Recht einräumt, die bei Pixelio hochgeladenen Bilder entsprechend der Lizenzfreigaben (entweder „nur redaktionelle Nutzung“ oder „kommerzielle und redaktionelle Nutzung“) zu verwenden. Eine außerhalb der über Pixelio eingeräumten Lizenz erfolgte Nutzung ist damit nicht von den Nutzungsbedingungen erfasst – hierauf weist Pixelio auch ganz explizit hin.

Für Fotografen insbesondere für Bedeutung bzgl. der Möglichkeiten für eine Zweitvermarktung der bei Pixelio eingestellten Bilder ist der folgende Passus:

Sämtliche weiteren Rechte an den Bildern, einschließlich sämtlicher Urheberrechte und sonstigen gewerblicher Schutzrechte, die sich auf die Bilder beziehen, verbleiben beim Urheber des Bildes.

 

Hieraus ergibt sich letztlich, dass – abgesehen von den Lizenzeinräumungen an Pixelio und die herunterladenden Nutzer – die übrigen Rechte beim Fotografen verbleiben, also insbesondere keine ausschließlichen Nutzungsrechte an Pixelio zur Vermarktung des Bildmaterials übergeben werden.

 

Haben Sie Ihre Fotos auch bei Pixelio eingestellt und möchten wissen, ob diese entgegen der eingeräumten Lizenzbedingungen verwendet werden? Dann sprechen Sie uns gern an!