Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Wir wollen mit unseren Mandanten eine lange, vertrauensvolle Zusammenarbeit eingehen. Dafür sind eine transparente Kostenstruktur und eine Kosten-Nutzen-Analyse notwendig. Deshalb besprechen wir mit Ihnen vor unserem Tätigwerden,

  • welche Kosten anfallen,
  • ob Ihnen ein Anspruch auf Erstattung der Kosten zustehen kann,
  • ob der Kostenaufwand im Verhältnis zum Nutzen steht.

Wollen Sie gegen unberechtigte Fotonutzungen vorgehen?

Dann sollten Sie wissen, dass Sie von dem Verletzer die Kosten für unsere Beauftragung grundsätzlich erstattet verlangen können (sog. Kostenerstattungsanspruch).

Die Kosten für die Abmahnung gegenüber dem Verletzer sind von diesem zu erstatten, wenn die Abmahnung berechtigt war und bestimmte formale Voraussetzungen (§ 97a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 – 4 UrhG) erfüllt sind.

Sollte der Verletzer sich außergerichtlich nicht einsichtig zeigen, kann ein Gerichtsverfahren notwendig werden. Dort gilt der Grundsatz, dass der Unterlegene des Prozesses die Kosten zu tragen hat.

Welche Vorteile bringt unsere Beauftragung für Sie?

Gibt es eine Recherche  nach unberechtigten Fotonutzungen?

Kein Problem – einer unserer Kooperationspartner kann die Recherche durchführen: PicPointer.

Muss ich mich um viel kümmern?

Die Antwort kann nur lauten: Das hängt von Ihnen ab! Wollen Sie die Zügel fest in der Hand haben, dann müssen Sie sich um einiges kümmern. Ansonsten machen Sie wenig und wir viel: Bei unserem Kooperationspartner können Sie in einem einfachen Online-Tool auswählen, gegen welche Foto-Nutzung vorgegangen werden soll und wir beginnen mit unserer Arbeit. In dem Online-Tool können Sie sich auch jederzeit über den aktuellen Stand informieren. Wir versuchen immer, einen Prozess zu vermeiden. Denn ein Prozess bedeutet leider auch Mehrarbeit für unsere Mandanten.