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Dürfen Exif- oder IPTC-Daten von Fotos gelöscht werden?

Exif (Exchangeable Image File Format) bezeichnet ein Standardformat für das Abspeichern von Metadaten in digitalen Bildern. Im Prinzip legt jede Digitalkamera inzwischen Exif-Daten zu der jeweiligen Aufnahme ab und zwar automatisch. Den Exif-Daten können zum Beispiel Datum und Uhrzeit, Brennweite und Belichtungszeit der Aufnahme entnommen werden, aber noch weitere Parameter. Dagegen können in den IPTC-Daten (International Press Telecommunications Council) per Hand Daten hinzugefügt werden, die das Foto beschreiben und/oder den Namen und die Kontaktdaten des Urhebers bezeichnen. Außerdem können hier Angaben zu dem notwendigen Urheberrechtsvermerk aufgeführt werden.

Fotograf hat Interesse an Exif- und IPTC-Daten

Verwerter und Nutzer von Fotos haben gelegentlich ein Interesse daran, diese Exif- oder IPTC-Daten zu löschen. Sie stellen dann häufig eigene Daten ein. Dies kann für den Fotografen ärgerlich sein. Denn insbesondere mit den Angaben zu seinem Namen und dem Urheberrechtsvermerk kann der Fotograf auf sich und seine Tätigkeit aufmerksam machen. Insofern hat er ein Interesse daran, dass diese Daten bei dem digitalen Foto erhalten bleiben.

OLG Köln: Löschung von Exif- und IPTC-Daten ist Urheberrechtsverstoß

Seinen Rücken bekommt der Fotograf nun durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln gestärkt. In dem Fall hatte der Nutzer sowohl die Exif- als auch die IPTC-Daten gelöscht und die Bilder dann an Dritte zur Nutzung weitergegeben. Hierin sah der Fotograf einen Verstoß gegen § 95 c UrhG.

Exif- und IPTC-Daten  sind von § 95 c UrhG erfasst

Das Oberlandesgericht Köln folgte der Ansicht des Fotografen. Es sah die Exif- und IPTC-Daten als Informationen für die Rechtewahrnehmung an, wie es § 95 c UrhG voraussetzt. Die Löschung dieser Daten führt zu einer Verletzung von § 95 c UrhG. Aus dieser Verletzung können Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und gegebenenfalls auch Schadensersatz hergeleitet werden.

Entfernung von Exif- und IPTC-Daten führt nicht zum Erlöschen von Nutzungsrechten

Das Gericht weist jedoch auch darauf hin, dass die Löschung der Exif- und IPTC-Daten nicht dazu führt, dass ein zuvor generell eingeräumtes Nutzungsrecht an den Fotos verloren geht. Vielmehr handelt es sich bei der Löschung dieser Metadaten um ein rechts- und vertragswidriges Verhalten, das zu dem Entstehen von Schadensersatz-und Unterlassungsansprüchen führen kann und auch zu einer Strafbarkeit nach § 108b UrhG. Eingeräumte Bildnutzungsrechte bleiben aber bestehen.

Wer mit Urheberrechten regelmäßig umgeht, muss besonders sensibel sein

Interessant bei der Entscheidung ist auch die Einschätzung des Gerichts zu der Frage, wann eine Werbeagentur wissentlich unbefugt gehandelt hat. Die Werbeagentur, die die Exif- und IPTC-Daten gelöscht hatte,  hatte eingewandt, dass sie aufgrund des ihr eingeräumten ausschließlichen Nutzungsrechts davon ausgegangen sei, dass sie die Metadaten entfernen dürfe. Aufgrund der mit Urheberrechtsfragen vertrauten Werbeagentur kommentierte das Gericht dies mit: „Eine solche Naivität im sensiblen Bereich der Urheberrechte ist nicht glaubhaft.“

Fazit

Fotografen sollten sicherstellen, dass Sie Ihre Fotos mit Exif- und IPTC-Daten versehen. Auf diese Weise können Sie auf sich aufmerksam machen, wenn die Fotos weitergegeben werden. Die Löschung dieser Daten sollten Sie sich nicht gefallen lassen, denn sie steht ihren Interessen entgegen.

Wer Exif- und IPTC-Daten einer Digitalfotografie löschen möchte, muss dies zuvor mit dem Urheber vereinbaren. Andernfalls liegt darin eine Verletzung der Rechte des Urhebers (§ 95 c UrhG).

 

Sie haben Fragen zu dem rechtlichen Umgang mit Exif- und IPTC-Daten? Dann kontaktieren Sie uns gerne.