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Neumandat: Pixelio-Fotograf wehrt sich gegen nicht gestattete Fotonutzung durch Zahnarztpraxis

Tim Reckmann / pixelio.de

Foto: Tim Reckmann / pixelio.de

Ein Fotograf, der seine Lichtbilder über die Stockplattform PIXELIO lizenziert, ist mit einem Mandat an uns herangetreten.

Was war passiert?

Unser Auftraggeber hatte sein Lichtbild auf der Stockplattform PIXELIO zur rein redaktionellen Nutzung freigegeben. Zu seiner Überraschung musste er nun feststellen, dass eine Zaharztpraxis in Halstenbek das Foto auf ihrer gewerblichen Homepage nutzt und damit unmittelbar für die eigenen Dienstleistungen wirbt.

Nicht gestattete Verwendung von PIXELIO-Bilder – welche Rechte haben die Fotografen?

Werden die Fotos eines Rechteinhabers, die über die Plattform PIXELIO angeboten werden, nicht entsprechend ihrer Lizenzierung verwendet (oder gänzlich ohne Lizenz), so stehen dem Fotografen zahlreiche Ansprüche zu:

  1. Unterlassungsanspruch

Der Fotograf muss es nicht dulden, dass seine Fotos, die er auf PIXELIO veröffentlicht, ohne Nutzungsrecht verwendet werden. Er kann deshalb die Beseitigung der Rechtsverletzung verlangen. Außerdem muss für die Zukunft sichergestellt werden, dass die Rechtsverletzung nicht wiederholt wird. Dies geschieht häufig durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Darin erklärt der Rechtsverletzer, dass er das Foto nicht erneut ohne Berechtigung verwenden wird. Und für den Fall, dass er gegen diese Erklärung verstößt, verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe an den Fotografen zu zahlen.

  1. Auskunftsanspruch

Der Fotograf hat darüber hinaus das Recht, von dem Rechtsverletzer Auskunft zu verlangen. Der Rechtsverletzer muss u.a. erklären, wie lange er das Bild verwendet hat. Diese Auskunft ist erforderlich, um die Höhe des Schadensersatzanspruches zu berechnen.

  1. Schadensersatzanspruch

Für die unrechtmäßige Verwendung seines PIXELIO-Lichtbildes steht dem Fotografen ein Schadensersatzanspruch zu. Wie hoch der Schadensersatzanspruch ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Insbesondere ist hier zu berücksichtigen, in welchem Zusammenhang und wie lange das Foto verwendet wurde.

Zur gerichtsverwertbaren Sicherung der Rechtsverletzung empfehlen wir unseren Mandanten, die professionelle Hilfe unseres spezialisierten Kooperationspartners pixdetect UG in Anspruch zu nehmen. Die für die Dokumentation der Rechtsverletzung entstandenen Kosten stellen im Regelfall ebenfalls eine Schadensposition dar, die vom Rechtsverletzer zu erstatten ist.

  1. Kostenerstattungsanspruch

Letztlich ist der Rechtsverletzer im Falle einer berechtigten Abmahnung verpflichtet, unserem Mandanten die Kosten unserer Inanspruchnahme zu erstatten.