Shooting mit Models – was beachten?
Für viele professionelle Fotografen gehören Shootings mit gebuchten Models zum Arbeitsalltag – sowohl beim Ausführen von Kundenaufträgen, als auch im Bereich der Stockfotografie. Bei Fotoshootings mit Models gibt es aber gerade aus rechtlicher Sicht einige Dinge, die während des Shootings und bei der Verwertung zu beachten sind. Der nachfolgende Artikel soll die zu beachtenden Punkte ein wenig näher beleuchten.
Kein Shooting ohne Vertrag
Die allerwichtigste Regelung überhaupt ist es, dass bereits vor Beginn des Shootings mit dem Model vereinbart wird, wie die Fotos genutzt werden dürfen und wie das Model für die Arbeit zu vergüten ist. Der Grundsatz hierbei ist, dass aufgenommene Bilder nur mit Einwilligung der abgelichteten Personen verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen. Dies ist in § 22 Kunsturhebergesetz geregelt. § 23 KunstUrhG sieht hier einige Ausnahmen vor, wann die Einwilligung einer Person zur Verbreitung von Fotos nicht notwendig ist. Diese Ausnahmen werden jedoch in aller Regel nicht greifen, wenn man ein Model für ein Shooting bucht, also explizit die Leistungen des Models nachfragt.
Umso wichtiger ist es, die Verwendung der Bilder direkt vor dem Shooting mit dem Model zu klären. Dazu gehört zum einen, dass mit dem Model geklärt wird, wie die Fotos verbreitet werden dürfen (z.B. über Stockplattformen), aber auch andere Punkte sind hier relevant:
- Darf das Model auf den Aufnahmen bearbeitet werden, zum Beispiel via Photoshop verschlankt / verbreitert werden?
- Darf der Name des Models bei der Verbreitung genannt werden, zum Beispiel als Referenz?
- Für welche Themenbereiche dürfen die Aufnahmen vermarktet werden? Dürfen die Aufnahmen auch zur Werbung für politische Zwecke oder Angebote mit erotischem Hintergrund verbreitet werden?
All dies sollten Models und Fotografen vor Beginn des Shootings in einem gemeinsamen Vertrag festhalten, damit auf beiden Seiten Klarheit herrscht. Natürlich sollte in dem Vertrag auch die Vergütung geregelt werden.
Wichtig: Don’t touch the model
Dieser Punkt ist weniger eine Regel, die die Vermarktung der entstandenen Bilder tangiert, sondern vielmehr essentieller Bestandteil der Zusammenarbeit mit dem Model. So sollte das Model zu keiner Zeit während des Shootings ungefragt vom Fotografen berührt werden (ja, das gilt auch, um beispielsweise flatternde Haarsträhnchen zu bändigen!). Sofern dem Fotografen Optimierungsbedarf am Aussehen des Models auffällt – sei es, die Kleidung nicht richtig sitzt, sei es, die Frisur gerichtet werden sollte, so sollte der Fotograf das Model hierauf freundlich hinweisen und gegebenenfalls erst nach Einwilligung des Models bei der Korrektur behilflich sein. Anderes Verhalten wird von Models häufig als unprofessionell angesehen.
Sie haben Fragen zur Zusammenarbeit mit Models aus rechtlicher Sicht oder benötigen für Ihre Shootings einen rechtssicheren Shooting-Vertrag? Sprechen Sie uns gern an, wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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