Sie verwerten die Werke Ihrer Klienten als Bildagentur – und wir unterstützen Sie dabei.

1. Verträge

Wir helfen Ihnen, passende Verträge für Ihre Fotografen und Abnehmer zu konzipieren – egal, ob Standardvertrag oder besondere Verwertungskonstellationen. Eine enge Abstimmung mit Ihnen halten wir für unerlässlich, um Ihre Wünsche in eine auch bei Ihrem Vertragspartner akzeptable Vereinbarung einfließen zu lassen.

2. Vorgehen gegen nicht lizenzierte Nutzungen

Ihre Stärke ist die berechtigte Verwertung von Fotorechten – unsere Stärke ist das Vorgehen gegen unberechtigte Nutzungen.

Auf diese Weise ergänzen wir Ihre Angebote für Fotografen. Denn zu einer erfolgreichen Bildrechteverwertung gehört auch das Vorgehen gegen unberechtigte, nicht lizenzierte Nutzungen. Hierzu gehört nicht nur die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, sondern auch das Erstreiten von Schadensersatz. So kann für Sie und den Fotografen ein Mehrwert geschaffen werden, von dem beide profitieren.

Zusammen mit unseren Technologiepartnern bieten wir Ihnen die vollständige Abwicklung an:

    1. Über unseren Kooperationspartner erfolgt die für Sie Recherche nach Bildnutzungen.
    1. Über ein Onlinetool können Sie angeben, welche Nutzungen unberechtigt erfolgen und ob sie verfolgt werden sollen.
    1. Unseren Kooperationspartner können Sie mit der gerichtsfesten Dokumentation der Rechtsverletzung beauftragen – die Kosten hierfür stellen regelmäßig einen erstattungsfähigen Schaden dar.
    1. Aus der Rechtsverletzung ergeben sich Ansprüche – deren Durchsetzung übernehmen wir.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich, um die Möglichkeiten einer gewinnbringenden Kooperation besprechen zu können.

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