LG Frankfurt / Main: Erfolg für Pixelio-Fotografen

Für einen Pixelio-Fotografen konnten wir kürzlich einen Erfolg vor dem Landgericht Frankfurt / Main erzielen und damit dessen Rechte durchsetzen.

 

Foto: chocolat01 / pixelio.de

Foto: chocolat01 / pixelio.de

 

Was war passiert?

Ein Fotograf musste feststellen, dass eines seiner bei Pixelio eingestellten Lichtbilder entgegen der Nutzungsbedingungen von Pixelio verwendet worden war. Im konkreten Fall hatte der Fotograf das Lichtbild lediglich zur rein redaktionellen Verwendung freigegeben und es hatte eine Urheberbenennung unseres Mandanten zu erfolgen. Ein im Bereich Sicherheitsberatung und Lauschabwehr tätiges Unternehmen nutzte das streitgegenständliche Foto entgegen der Pixelio-Lizenzbedingungen als Logo auf ihrer kommerziellen Internet.

 

Das Verfahren

Nachdem nach erfolgter Abmahnung der Versuch einer außergerichtlichen Abmahnung gescheitert war, beauftragte uns unser Mandant mit der Durchsetzung seiner ihm zustehenden Unterlassungs-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche. Es wurde hierbei ein Betrag in Höhe von EUR 558,00 für eine knapp 1,5 jährige Nutzung des Lichtbildes des Fotografen angesetzt. Zusätzlich wurde der Unterlassungsanspruch geltend gemacht sowie die Rechtsanwaltsgebühren aus einem Streitwert von 5.000,00 EUR.

Da der Beklagte nicht erschien, wurde antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen. Für den Fall, dass dieses nicht rechtskräftig werden sollte, werden wir über den weiteren Fortgang des Verfahrens selbstverständlich berichten.