Schützen Sie Ihre Stockfotografien vor Bilddiebstahl
Als Stockfotograf produzieren Sie Lichtbilder auf Vorrat und stellen interessierten Kunden eine Lizenz an ihren Werken zur Verfügung. Der Vertrieb Ihrer Werke erfolgt zumeist über Stockplattformen wie Pixelio oder Aboutpixel.
Obwohl Ihre Bilder über die Stockplattform quasi für jedermann lizenzierbar sind, stehen Ihnen nach wie vor Rechte an Ihren Fotos zu. Dazu gehört beispielsweise das Recht, als Urheber der Fotografie genannt zu werden. Dies ist nicht nur Kernbestandteil des in Deutschland geltenden Urheberpersönlichkeitsrechtes, sondern entfaltet nicht zuletzt für Sie auch eine nicht zu unterschätzende und damit monetär zu bemessende Werbewirkung.
Ihre Stärke ist die Produktion von Stockfotos – unsere Stärke ist das Vorgehen gegen unberechtigte Nutzungen.
Zusammen mit unseren Technologiepartnern bieten Ihnen die vollständige Abwicklung an:
- Über unseren Kooperationspartner erfolgt die für Sie Recherche nach Bildnutzungen.
- Über ein Onlinetool können Sie angeben, welche Nutzungen unberechtigt erfolgen und ob sie verfolgt werden sollen.
- Unseren Kooperationspartner können Sie mit der gerichtsfesten Dokumentation der Rechtsverletzung beauftragen – die Kosten hierfür stellen regelmäßig einen erstattungsfähigen Schaden dar.
- Aus der Rechtsverletzung ergeben sich Ansprüche – deren Durchsetzung übernehmen wir.
Auszug aus unseren erstrittenen Urteilen im Fotorecht:
EUR Vertragsstrafe nach fortgesetzter Nutzung eines ehemals bei Pixelio eingestellten Lichtbildes
(LG Flensburg, Entscheidung vom 26.02.2016)
EUR Schadensersatz für fehlende Urhebernennung für einen Pixelio-Fotografen
(LG Frankfurt / Main, Entscheidung vom 24.08.2016)
Wir unterstützen Sie tatkräftig, wenn Ihre Stockfotografien unlizenziert oder nicht-lizenzkonform verwendet werden – schauen Sie sich hierzu gern unsere Spezialseiten an:
PIXELIO
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