Aus der Praxis: Pixelio-Fotograf wehrt sich gegen unerlaubte Verwendung seiner Bilder
Stockplattformen erfreuen sich großer Beliebtheit im Internet – kann man doch ohne großen Zeitaufwand ein thematisch passendes, vorproduziertes Foto für die eigene Internetseite finden. Die Fotografen sehen Stockplattformen häufig als Werbeeffekt, um sich mit ihren Fotos im Internet einen Namen zu machen und so weitere Aufträge zu generieren. Umso wichtiger ist es, dass sich die Bildnutzer bei der Nutzung der Bilder an die Lizenzbedingungen halten.
In der täglichen Beratungspraxis müssen wir allerdings feststellen, dass eine lizenzkonforme Bildverwendung häufig ein frommer Wunsch des Fotografen ist. Stattdessen werden Fotos gefühlt nach Belieben verwendet, ohne den Lizenzbedingungen großartige Beachtung zu schenken.
Ein Fotograf wehrt sich nun mit Hilfe unserer Kanzlei gegen die unautorisierte Verwendung von Fotos, die dieser auf der Stockplattform Pixelio veröffentlicht hatte.
Was war passiert?
Unser Mandant hatte ein Foto auf der Plattform Pixelio eingestellt, welches zu redaktionellen Zwecken unter Berücksichtigung einer entsprechenden Urhebernennung verwendet werden durfte. Zu seiner Überraschung musste unser Mandant daraufhin feststellen, dass ein Rechtsanwalt das Foto auf seiner gewerblichen Kanzlei-Homepage im News-Bereich verwendet hatte, ohne unseren Mandanten als Urheber zu benennen.
Nachdem außergerichtlich keine Einigung erzielt werden konnte und der Anwalt auch keine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, hat unsere Kanzlei Klage vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben. In der Klage wurden Unterlassungs-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht. Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung hat der beklagte Rechtsanwalt die geltend gemachten Ansprüche in vollem Umfang anerkannt.
Fazit
Gerade in Fällen, wo eine Urhebernennung die einzige Gegenleistung für die Einräumung einer Fotolizenz ist, erscheint es nachvollziehbar, wenn Fotografen auf diesen Anspruch bestehen und diesen ggf. mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen. Der Fall zeigt aber auch, dass es sich lohnt, im Zweifelsfall den Klageweg zu bestreiten – viele Bildnutzer scheinen schlichtweg der Auffassung zu sein, der Fotograf würde das Kostenrisiko einer Klage scheuen und die Sache im Sand verlaufen lassen.
Veröffentlichen auch Sie Ihre Werke auf Stockplattformen wie beispielsweise Pixelio oder Fotolia und möchten wissen, wo Ihre Bilder verwendet werden und wie Sie Ihre Rechte wahren können? Dann nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf!
Foto: © sebboy12 / fotolia.com