© kocordia / fotolia.com

Aus der Praxis: Die fehlende Auskunft

Als Kanzlei vertreten wir häufig Fotografen bei der Wahrung ihrer Urheberrechte. Dazu gehört es, die Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend zu machen. In der heutigen Ausgabe unserer Reihe „Aus der Praxis“ möchten wir anhand eines Falles darauf eingehen, welche Folgen eine fehlende Auskunft nach sich ziehen kann.

 

Was war passiert?

Unser Mandant musste feststellen, dass eine Pension im Schwarzwald eines seiner Fotos nicht lizenzkonform verwendet hatte. Er hatte daraufhin einen Dienstleister beauftragt, der Pension in seinem Namen ein Angebot zur Nachlizenzierung des Lichtbildes zukommen zu lassen. Als hierauf keine Antwort erfolgte, wurden wir in der Sache mandatiert.

Wir machten daraufhin bei der Pension die Unterlasungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche für unseren Mandanten geltend. Zur Abgeltung der Schadensersatz- und Auskunftsansprüche wurde zudem ein pauschales Angebot zur Abgeltung unterbreitet. Die Pension ließ sich daraufhin anwaltlich vertreten und ein Gegenangebot unterbreitet. Dieses Gegenangebot befand der Fotografen als zu gering, um damit alle Ansprüche abzugelten. Weitere Angaben, insbesondere eine Auskunft über die Nutzungsdauer des Lichtbildes, erfolgten nicht.

 

Auskunftsklage

Da die Gegenseite das Vergleichsangebot nicht angenommen hat, war innerhalb der gesetzten Frist die Auskunft über die Nutzungsdauer des Lichtbildes zu erteilen. Als diese unterblieb, beauftragte uns unser Mandant, Klage auf Auskunft vor dem Amtsgericht Hamburg gegen die Pension einzureichen. Die Gegenseite erkannte den Anspruch auf Auskunft daraufhin an; die Kosten des Verfahrens wurden der Pension auferlegt (AG Hamburg, Urteil vom 20.06.2016, Az. 4 C 173/16). Im Nachgang zu dem Verfahren wurde dann eine vergleichsweise Einigung hinsichtlich des zu zahlenden Schadensersatzes gefunden.

Die Kosten für die Auskunftsklage hätte die Gegenseite allerdings durchaus vermeiden können.

 

Fazit:

Das vorliegende Verfahren zeigt aus unserer Sicht zwei Dinge:

  • Es ist entscheidend, die geltend gemachten Ansprüche genau zu betrachten, um zu verhindern, dass Fristen ungenutzt ablaufen und man sich vermeidbaren Klagen ausgesetzt sieht.
  • In Bezug auf eine vergleichsweise Einigung kann es aus Sicht von Fotografen hilfreich sein, einzelne Ansprüche zunächst isoliert einzuklagen. Im vorliegenden Fall konnte nach der erfolgreichen Auskunftsklage der erzielte Lizenzschadensersatz für den Fotografen im Vergleich zum vorherigen Angebot des Gegners verdoppelt werden.

 

Sie möchten wissen, wie Sie als Fotograf Ihre Ansprüche strategisch geschickt geltend machen können? Sprechen Sie uns gern unverbindlich an, wir beraten Sie diesbezüglich gern und haben bei der Durchsetzung nicht nur Ihre rechtliche Interessen, sondern auch ökonomische Gesichtspunkte stets im Auge!

 

Foto: © kocordia / fotolia.com