Fotorecht-ABC: D wie Dokumentation der Rechtsverletzung
In unserer heutigen Ausgabe des Fotorecht-ABC möchten wir uns unter dem Buchstaben „D“ mit dem Thema „Dokumentation von Bildrechtsverletzungen“ beschäftigen. Gerade in der letzten Zeit ist in unserer alltäglichen Arbeitspraxis durchaus die Tendenz zu beobachten, dass Bildverwender zunehmend versuchen, sich aus der Verantwortlichkeit zu entziehen.
So wurde beispielsweise in zwei von uns geführten Verfahren behauptet:
- „Zum Zeit des Auffindens des Verstoßes war der Beklagte nicht inhaltlich Verantwortlicher im Impressum“ bzw
- „Die Urheberbenennung wurde am Ende des Artikels vorgenommen“.
Bildverwendung gerichtsverwertbar dokumentieren
Die beiden Beispiele zeigen bereits, wie wichtig es ist, im Vorfeld eines Vorgehens gegen eine Bildrechtsverletzung bereits umfangreiche Beweissicherungen vorzunehmen. Nur so kann in einem etwaigen späteren Gerichtsverfahren die Unwahrheit der vom Bildverwender getätigten Aussage nachgewiesen werden. Zu beachten ist an dieser Stelle ebenfalls, dass der Rechteinhaber im Prozess beweisen muss, dass eine Urheberrechtsverletzung durch den Bildverwender tatsächlich stattgefunden hat. Kann der Fotograf dies nicht nachweisen, wird dies in aller Regel zum Unterliegen im Prozess führen. Dies kann z.B. auch geschehen, wenn nur ein einfacher Screenshot der Bildverwendung vorgelegt werden kann.
Daher sollten in jedem Falle weitere Beweismittel erstellt werden. Die Rechtsverletzung kann z.B. einem unabhängigen Zeugen gezeigt werden und die Bildverwendung – sofern technisch nicht unterbunden – möglichst auch in der Waybackmachine hinterlegt werden. Darüber hinaus sollte ebenfalls ein Nachweis geführt werden können, dass das verwendete Bild ebenfalls auf dem Server des Bildverwenders liegt.
Unser Service für unsere Mandanten
Unser Ziel ist es, dass wir Ihre Bildrechte ohne großen Aufwand für Sie und trotzdem effzient durchsetzen können. Aus diesem Grund arbeiten wir mit einem professionellen Dienstleister zusammen, den wir Ihnen zur Dokumentation der Bildrechtsverletzungen vorschlagen möchten. Fotografen und Bildagenturen erhalten als unsere Mandanten Sonderkonditionen von dem Dienstleister eingeräumt.
Unser Dienstleister hat zwischenzeitlich Erfahrung aus mehr als 1.500 dokumentierten Bildfundstellen und kommt mit seinen umfangreichen Dokumentationen den Versuchen der Bildverwender zuvor, sich aus der Verantwortung zu ziehen.
Der Vorteil für Sie als Fotograf bzw. Bildagentur liegt dabei auf der Hand, wenn Sie unseren Dienstleister in Anspruch nehmen:
- Sie erhalten eine umfangreiche Dokumentation der aufgefundenen Rechtsverletzung, die deutlich über Screenshots hinausgeht. Der jeweilige Sachbearbeiter unseres Dienstleisters steht zudem im Zweifelsfall als Zeuge für ein gerichtliches Verfahren zur Verfügung.
- Sie müssen sich selbst nicht um die Dokumentation der Rechtsverletzung kümmern, sondern können sich auf das konzentrieren, was Sie wirklich ausmacht – nämlich das Anfertigen bzw. der Vertrieb hochwertiger Lichtbildwerke!
- Die für die Dokumentation anfallenden Kosten stellen in aller Regel einen erstattungsfähigen Schaden dar, welchen Sie beim Bildverwender geltend machen können. Auf diesem Wege fallen unter dem Strich keine weiteren Kosten für Sie an.
Sprechen Sie uns gern unverbindlich an, wenn Sie nähere Informationen zur Durchsetzung Ihrer Bildrechte wünschen!
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