Schützen Sie Ihre Rechte – Fotorecht für Fotografen
„Immaterielle Rechte sind das Gold des 21. Jahrhunderts“ – dies gilt als allgemein hin bekannt. Umso ärgerlicher ist es, wenn genau diese Rechte, also Ihr geistiges Eigentum, von Dritten unautorisiert verwendet werden. Durch oft fehlende Urhebernennung verlieren Sie nicht nur die Anerkennung Ihrer fotografischen Leistung, sondern häufig auch die sich aus der Urhebernennung ergebende Werbewirkung. Nicht zuletzt laufen Sie im Falle unautorisierter Bildverwendung Gefahr, dass Sie mit Themen oder Anbietern in Verbindung gebracht werden, die Ihrem künstlerischem Image nicht zuträglich sind.
Wir vertreten Sie, wenn Ihre Bilder unrechtmäßig verwendet werden. Unser Anspruch ist es, Sie umfassend zu unterstützen – ganz entsprechend Ihren Bedürfnissen.
Mit unseren Kooperationspartnern können wir Ihnen ein umfassendes Leistungspaket anbieten – ganz nach Ihren Bedürfnissen
- Recherche: Wer verwendet Ihre Fotos? Unser Kooperationspartner recherchiert für Sie nach Ihren Fotos.
- Kostenfreie Ersteinschätzung: Wir verschaffen einen Überblick.
- Dokumentation: Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist eine gerichtsfeste Dokumentation der Fotonutzung notwendig, die unser Kooperationspartner anbietet.
- Durchsetzung: Wir setzen Ihre Ansprüche gegen den Verletzer durch – notfalls auch gerichtlich.
Unser Service für Berufsfotografen & Bildagenturen
Berufsfotografen
Sie sind Berufsfotograf? Erfahren Sie, wie wir Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte unterstützen können.
Bildagenturen
Sie sind eine Bildagentur? Erfahren Sie, wie wir Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte unterstützen können.
Unser Fotorecht-Magazin
Panoramafreiheit gilt auch für Werke, die an Schiffen sichtbar sind
/in Allgemein, Berufsfotografen, Bildagenturen, Urteile/von Clara LichtMit Urteil vom 23.10.2015 hat das OLG Köln die Anwendbarkeit des § 59 UrhG auch in Bezug auf öffentliche Wasserstraßen und Küstenmeere bestätigt. Sachverhalt: Ist ein Werk an einem Schiff geschützt? Im vergangenen Oktober hat das OLG Köln im Berufungsverfahren zugunsten der Beklagten und damit gegen die Klägerin, eine Veranstalterin von Kreuzfahrten, entschieden. Die Klägerin, […]
LG Flensburg: Vertragsstrafe wegen Verletzung der Unterlassungserklärung durchgesetzt
/in Allgemein, Dokumentationskosten, Pixelio/von Dr. Heiner HeldtUnser Mandant, ein Fotograf, hatte festgestellt, dass eines seiner Bilder auf der Webseite einer Rechtsanwaltskanzlei verwendet wurde, ohne dass er dafür Nutzungsrechte eingeräumt hatte. Er hatte sein Foto nur zur redaktionellen Nutzung auf der Stockplattform Pixelio freigegeben. Die werbliche Nutzung hatte er aber nicht gestattet. Auf die durch uns ausgesprochene Abmahnung gab die Rechtsanwaltskanzlei eine […]
Hohe Sorgfaltspflicht bei der Übertragung von Nutzungsrechten
/in Abmahnungen, Allgemein, Berufsfotografen, Bildagenturen, Urteile/von Clara LichtMit der Entscheidung vom 26.08.2015 hat das Landgericht Düsseldorf auf die hohen Sorgfaltspflichten im Rahmen der Übertragung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten hingewiesen. LG Düsseldorf: Schadensersatz aufgrund fehlender Prüfung der Rechtslage In dem Verfahren hat das LG Düsseldorf die Beklagte zur Zahlung von insgesamt 9.491,90 € (Schadensersatz und Abmahnkosten) zzgl. Zinsen verurteilt. Das Gericht hat für […]
Grundsätzliche Pflicht zur Urhebernennung
/in Berufsfotografen, Bildagenturen, Fotolia, Pixelio, Urteile/von Clara LichtDas Amtsgericht München hat im Juni 2015 noch einmal bestätigt, dass grundsätzlich der Fotograf als Urheber des Werkes namentlich genannt werden muss, wenn eine Fotografie verwendet wird. AG München: Schadensersatz bei fehlender Urhebernennung So hat das Gericht zugunsten eines Fotografen entschieden, der zuvor beauftragt worden war, Fotos von einem Hotel zu Werbezwecken aufzunehmen. Diese […]