Werden Ihre Pixelio-Lichtbilder unautorisiert verwendet? Finden Sie es jetzt kostenlos heraus!
Unsere Mandanten stellen immer wieder fest, dass ihre PIXELIO-Bilder entgegen ihrer Vorgaben verwendet werden. Viele Fotografen gestatten über PIXELIO nur die redaktionelle Nutzung ihrer Fotos. Die kommerzielle Nutzung würden sie gegen ein Entgelt gestatten. Trotzdem verwenden viele Nutzer diese Fotos für ihre kommerziellen Zwecke. Sie wollen die Kosten für die Lizenzierung sparen.
Häufig wird auch ein weiteres Recht des Fotografen verletzt, nämlich sein Recht auf Namensnennung. Die Nennung des Urhebers ist nicht nur in den PIXELIO-Nutzungsbedingungen als Pflicht festgelegt, sondern ergibt sich auch aus dem Gesetz selbst (§ 13 UrhG). Trotzdem gibt es zahlreiche Nutzer, die die Urhebernennung einfach weglassen – zum Nachteil des Fotografen.
Möchten auch Sie wissen, ob Ihre Fotos entgegen der PIXELIO-Lizenzbedingungen verwendet werden?
Unser Technologiepartner recherchiert für Sie nach nicht gestatteten kommerziellen Nutzungen Ihrer Fotos und nach Fällen, in denen Sie nicht als Urheber genannt werden – kostenlos und unverbindlich.
So funktioniert es:
1. Sie senden uns über das unten stehende Kontaktformular Ihren Pixelio-Nutzernamen zu. Wir leiten diesen an unseren Technologiepartner weiter.
2. Unser Technologiepartner recherchiert sodann, wo Ihre Lichtbilder verwendet werden.
3. Sie erhalten von uns über die im Kontaktformular angegebene E-Mail-Adresse eine kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung, ob ein Vorgehen gegen von uns beispielhaft ausgewählte Verwendungen sinnvoll erscheint. In diesem Zuge können wir auch das weitere mögliche Vorgehen mit Ihnen besprechen.
Für die Erstellung Ihres ganz persönlichen Ergebnisses brauchen wir maximal eine Woche – probieren Sie uns kostenlos und risikofrei aus!
Unsere Erfolge bei der Wahrung der Rechte an Ihren PIXELIO-Bildern
Nachfolgend möchten wir Ihnen beispielhaft einen Einblick gewähren, welche Schadensersatzbeträge wir für PIXELIO-Fotografen bei der Verletzung ihrer Rechte bereits haben durchsetzen können – insgesamt können wir auf die Erfahrung aus mehr als 100 Fällen im Zusammenhang mit Bilddiebstahl an PIXELIO-Lichtbildern zurückgreifen.