Rechtsanwalt Dr. Heiner Heldt vertritt seit Jahren Fotografen und Verwerter im Bereich des Fotorechts. Er berät bei der Gestaltung von Verträgen als auch bei der Durchsetzung von Rechten. Seit 2006 trägt Dr. Heldt den Titel des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz.
Nach seinem Studium in Hamburg, Münster und Innsbruck absolvierte Rechtsanwalt Dr. Heiner Heldt einen Master-of-Law-Studiengang (LL.M.) an der University of Wales in Cardiff. Nach seinem Referendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf war er fünf Jahre in der Kanzlei Dr. Heldt & Kollegen tätig. Im Jahr 2009 gründete er zusammen mit Rechtsanwalt Jan Zülch die Kanzlei Heldt Zülch & Partner. Im Jahr 2015 promovierte er zum Schutz von Know-how.