Fotorecht: Erteilte Auskunft über Nutzungsdauer korrekt?

Für einen unserer Mandanten, einen professionellen Fotografen, haben wir Klage eingereicht. Die Klage richtet sich auf die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den Gegner.

Was war geschehen?

Tim Reckmann / pixelio.de

Foto: Tim Reckmann / pixelio.de

Unser Mandant ist ein professioneller Fotograf, der im Auftrag seiner Auftraggeber Fotos anfertigt. Er musste feststellen, dass eines seiner Fotos von einem Logistikunternehmen von der Webseite seines Mandanten herunterkopiert worden war und für die eigene Werbung verwendet wurde. Das Logistikunternehmen hatte weder bei ihm noch bei seinem Kunden zuvor um Erlaubnis gefragt.

 Erstes gerichtliches Verfahren erforderlich

Aufgrund unseres Tätigwerdens entfernte das Logistikunternehmen das Bild aus der eigenen Werbung. Erst im gerichtlichen Verfahren erkannte es jedoch an, dass es nicht nur zur Unterlassung, sondern auch zur Auskunftserteilung und zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist.

Differenzen über Daher der Fotonutzung

In der Folgezeit wurde eine Auskunft über den angeblichen Nutzungszeitraum des Bildes erteilt. Die Auskunft stimmte jedoch nicht mit den uns vorliegenden Informationen über die Nutzungsdauer des Fotos überein. Die Differenz betrug mehrere Jahre. Das haben wir dem anwaltlich vertretenen Logistikunternehmen mitgeteilt und es gleichzeitig aufgefordert, die Auskunft nachzubessern. Als das nicht erfolgte, forderten wir auf, an Eides statt zu versichern, dass die bisherige Auskunft korrekt ist. Das Unternehmen verweigerte sich jedoch erneut. Aus diesem Grund hat sich unser Mandant entschieden, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in einem gerichtlichen Verfahren zu fordern. Wir werden über den Ausgang des Verfahrens berichten.

 Unser Mandant: Der Fotograf

Für unsere Mandanten setzen wir regelmäßig Ansprüche durch, wenn ihre Fotos ohne Berechtigung verwendet wurden. Dabei kann es sich um Fotos handeln, die der Mandant für seinen Kunden angefertigt hat oder die er zur Eigenwerbung auf der eigenen Webseite eingestellt hat. Aber auch Fotos, die in Stockplattformen (wie zum Beispiel pixelio, fotolia, 123RF oder flickr) eingestellt sind, werden für wenig (oder kein) Geld erworben, um sie dann für eine Nutzungsart zu verwenden, die nicht von dem folgenden Nutzungsrecht gedeckt ist.

 Die durchzusetzenden Rechte

Wir setzen für die Fotografen durch, dass ihre Fotos nicht mehr ohne jegliches Nutzungsrecht oder entgegen der Nutzungsbestimmungen verwendet werden. Außerdem setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten auf Zahlung von Schadensersatz durch. Die Höhe des entstandenen Schadens hängt u.a. davon ab, wie lange das Bild verwendet wurde. Darüber hinaus ist der unberechtigte Nutzer verpflichtet, die Kosten unserer Inanspruchnahme zu tragen. Auch diesen Anspruch setzen wir für unsere Mandanten durch.